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Rückgaberecht

Erstattungsrichtlinie

GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE

  1. Alle Kunden innerhalb der EU, Norwegens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der USA, die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Recht, eine Bestellung aus beliebigem Grund innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung dieser Bestellung zu stornieren und zurückzugeben. Jede Berufung auf ein solches Widerrufs-/Widerrufsrecht erfolgt vorzugsweise über das Kontaktformular auf der Website.
  2. Das oben genannte Widerrufsrecht gilt nicht in Fällen, in denen das Produkt digital ist und direkt beim Kauf verfügbar ist, oder in Fällen, in denen das Produkt auf Bestellung angefertigt oder eindeutig personalisiert wird.
  3. Überprüfen Sie Ihre Bestellung nach Erhalt und kontaktieren Sie uns umgehend, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist oder Sie den falschen Artikel erhalten, damit wir das Problem prüfen und beheben können.
  4. Um für eine Rücksendung in Frage zu kommen, muss sich Ihr Artikel in demselben Zustand befinden, in dem Sie ihn erhalten haben, ungetragen oder unbenutzt, mit Etiketten und in der Originalverpackung. Sie benötigen außerdem die Quittung oder den Kaufbeleg.
  5. Wenn der Kunde aufgrund einer Stornierung oder eines Widerrufs Anspruch auf eine Rückerstattung hat, erfolgt diese Rückerstattung auf die Kreditkarte, Debitkarte oder das Bankkonto, das der Kunde zur Bezahlung der Produkte verwendet hat.
  6. Im Falle einer Stornierung oder eines Widerrufs einer Bestellung behält sich MASTIX BIKE das Recht vor, Vorauszahlungen für eine solche Bestellung einzubehalten oder dem Kunden Gebühren in Rechnung zu stellen, um etwaige Verwaltungskosten, Frachtkosten und Bearbeitungskosten aufgrund der Rücksendung zu decken des bestellten Produkts.
GARANTIE
    1.  MASTIX BIKE gewährleistet beim Kauf eines neuen, d.h. zuvor fabrikneuen und zuvor nicht zugelassenen MASTIX BIKE-Motorrads (“Neufahrzeug”), dass der Zustand des Neufahrzeugs einschließlich der Batterie dem üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen entspricht der Elektrofahrzeugindustrie (“Garantie”).
    2. Sollte die tatsächliche Farbe der Ware technisch bedingt innerhalb desselben Farbspektrums von den Farbdarstellungen, insbesondere im Online-Shop abweichen (z. B. abweichende Rotschattierung), stellt diese Abweichung keinen Mangel der Ware dar. Sie wird nicht von dieser Garantie abgedeckt.
    3. Die Garantie hat eine Laufzeit von zwei Jahren in Ländern der Europäischen Union und eine Laufzeit von einem Jahr in den USA. Sie beginnt mit der Übergabe bzw. Erstzulassung des MASTIX BIKE-Motorrads, je nachdem, was zuerst eintritt („Gefahrübergang“).
    4. Entspricht der Zustand des Neufahrzeugs zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht dem in der Elektrofahrzeugbranche üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen („Mangel“) oder zeigt sich ein solcher Mangel erst während der Garantiezeit kann Mastix Bike nach eigener Wahl den Mangel beseitigen („Nachbesserung“) oder ein anderes neues Fahrzeug liefern („Nachlieferung“).
    5. Im Falle der Nachbesserung kann MASTIX BIKE nach eigenem Ermessen defekte Teile ersetzen oder durch handwerkliche Arbeit reparieren. MASTIX BIKE ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen autorisierten Dritten (“Servicepartner”) durchführen zu lassen, oder Ihnen die Teile zuzuschicken zur Eigenreparatur.
    6. Folgende Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen: Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Beleuchtung, nicht jedoch die Batterie); (Zur Klarstellung: Die Batterie unterliegt zwar einem Verschleiß, unterliegt aber der Gewährleistung, solange sie gemäß der Betriebsanleitung gelagert und behandelt wird). Betriebs- und Hilfsstoffe, wie z. B. Hydraulik- oder Bremsflüssigkeit, Öle, Fette und andere Schmiermittel, Dichtungen; Teile, die bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten regelmäßig ausgetauscht werden; Sonderausstattungen, die nicht beim Kauf eines Neufahrzeugs angeboten werden, und sonstiges Zubehör, das nicht von MASTIX BIKE genehmigt wurde.
    7. Unter folgenden Voraussetzungen hat der Garantienehmer (“Sie”) Anspruch auf Beseitigung des Mangels: Der Mangel ist MASTIX BIKE unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen.Wenn Sie MASTIX BIKE benachrichtigen, wird MASTIX BIKE einen Servicepartner benennen, der zur Behebung des Mangels berechtigt ist, oder Ihnen das jeweilige Ersatzteil zum Eigenaustausch zuschicken, oder Sie müssen Sie sich an den von Mastix Bike benannten Servicepartner wenden, um den Mangel zu beheben. Je nach Art des Mangels wird der Mangel entweder in der Werkstatt des Servicepartners oder bei Ihnen vor Ort behoben. Der Servicepartner prüft das Neufahrzeug hinsichtlich des von Ihnen reklamierten Mangels. Ergibt diese Prüfung, dass kein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, tragen Sie die für die Prüfung des Neuwagens im Hinblick auf den gerügten Mangel anfallenden Kosten (z. B. für die Arbeitszeit zur Prüfung des Neuwagens). Ergibt die Überprüfung, dass ein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, wird der Servicepartner diesen im Auftrag von MASTIX BIKE beseitigen, sofern eine Behebung möglich ist. Ist eine Nachbesserung nicht möglich und soll der Mangel durch Nachlieferung behoben werden, erfolgt diese direkt durch MASTIX BIKE. Werden im Zuge der Nachbesserung durch den autorisierten Partner Teile des Neufahrzeugs ersetzt, gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum von MASTIX BIKE über.
    8. Diese Garantie erstreckt sich auf die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile. Durch die Nachbesserung beginnt die Gewährleistungsfrist jedoch nicht neu zu laufen, so dass die Gewährleistungsfrist für die eingebauten, lackierten oder reparierten Teile eine Frist hat, die sich aus der ursprünglichen Gewährleistungsfrist berechnet. abzüglich der bis zur Nachbesserung bereits verstrichenen Zeit. Die Gewährleistung läuft somit immer längstens bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit für das Neufahrzeug. Dies gilt auch, wenn das MASTIX BIKE-Motorrad durch Nachlieferung ersetzt wird.
    9. Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Defekts funktionsunfähig wird, sind Sie verpflichtet, sich zuerst an MASTIX BIKE zu wenden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der eingetretene Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass das Fahrzeug durch Unfall, sonstige vorsätzliche oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch höhere Gewalt beschädigt wurde; die Vorschriften über Betrieb, Handhabung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Bedienungsanleitung) nicht beachtet wurden; das Fahrzeug unsachgemäß oder regelwidrig benutzt wurde (insbesondere Verstoß gegen die Straßenverkehrs- und Fahrzeugzulassungsordnung); das Fahrzeug wurde überladen; Teile wurden in das Fahrzeug eingebaut, deren Verwendung nicht von MASTIX BIKE genehmigt wurde, oder das Fahrzeug wurde auf eine Weise modifiziert, die nicht von MASTIX BIKE genehmigt wurde; das Fahrzeug von Ihnen oder einem Dritten, der kein MASTIX BIKE-Servicepartner ist, unsachgemäß repariert, gewartet oder gewartet wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind weder Schadensersatzansprüche wie die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für die Dauer der Reparatur, eine Abholung noch Schadensersatzansprüche abgedeckt.

MASTIX-Rückgabe

Wir möchten, dass du dein MASTIX liebst. Aber wenn du Zweifel hast, kannst du dein Bike innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Mail uns an contact@mastix.bike/de und wir senden dir detaillierte Anweisungen zur Rückgabe deines MASTIX zu.

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